Lungenkrebsscreening
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Einführung einer Früherkennung für Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomographie (LDCT) bei Rauchern beschlossen. Dieses Screening für Lungenkrebs wird am 1. April 2026 starten.
Wir möchten Sie hiermit für dieses Thema begeistern und mit Ihnen zusammen dieses Früherkennungsprogramm in unserer Region etablieren.
Unser Thoraxzentrum Ruhrgebiet als eine in der Untersuchung und Behandlung von Lungenkrebs spezialisierte Einrichtung hat sich auf dieses Datum sorgfältig vorbereitet. Das Screening wird in Zusammenarbeit mit unserem radiologischen Netzwerk-Partner EVIDIA im ganzen Ruhrgebiet angeboten, der alle notwendigen Qualifizierungen und technischen Bedingungen an allen Standorten anbietet
Nutzen der Lungenkrebs-Früherkennung (mittels Low-Dosis-CT)
Basierend auf der systematischen Literaturübersicht des IQWIG wurde eine Metaanalyse von acht Studien (RCTs) zum Effekt des LDCT-Lungenkrebs-Früherkennung durchgeführt. Die relative Reduktion der Lungenkrebs-Letalität durch ein Screening mittels LDCT betrug 20 % im Vergleich zu keinem Screening.
Dieser Nutzen muss gegen die damit verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen abgewogen werden, also beim LDCT-Lungenscreening insbesondere die Strahlenrisiken. Ein jährliches LDCT-Screening von (Ex-)Rauchern im Alter zwischen 50 und 75 Jahren ist schätzungsweise mit einem Strahleninduzierte Krebsrisiko 0,25 % für Frauen und 0,1 % für Männer verbunden, innerhalb der verbleibenden Lebensspanne an Krebs zu erkranken.
Stellt man die ermittelte Lungenkrebs-Sterblichkeitsreduktion von etwa 20 % dem Strahlenrisiko gegenüber, ergibt sich für dieses Screening-Szenario ein Nutzen-Risiko-Verhältnis von etwa 10 vermiedenen Lungenkrebstodesfällen pro zusätzlichem Krebstodesfall für Frauen und etwa 25 für Männer.
Wie ist der Ablauf, welche Rolle können Sie als Hausärzte spielen?
Die Patienten werden durch Sie in das Screening eingeschleust, indem Sie als niedergelassene Allgemeinmediziner oder Internisten geeignete Patienten einen qualifizierten Radiologen überweisen.
Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Versicherte Personen, die das 50., aber noch nicht das 76. Lebensjahr vollendet haben, mit einem Zigarettenkonsum von mindestens 15 „Packungsjahren“ (Zahl der pro Tag gerauchten Zigarettenpackungen multipliziert mit der Zahl der Raucherjahre) – aktiv oder ehemalig – haben grundsätzlich alle 12 Monate Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Früherkennung auf Lungenkrebs in der vertragsärztlichen Versorgung.
CT-Thorax-Voruntersuchungen
Erfolgte innerhalb der letzten 12 Monate zum Zeitpunkt der geplanten Früherkennungsuntersuchung mittels Niedrigdosis-Computertomographie bereits aus anderen Gründen eine Untersuchung der Lunge mittels Computertomographie und ist diese Voraufnahme qualitativ zur Befundung im Hinblick auf ein Lungenkarzinom geeignet, besteht der Anspruch auf Leistungen nach diesem Abschnitt frühestens 12 Monate nach Durchführung dieser Computertomographie.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ärztinnen und Ärzte sollen zudem die für eine Teilnahme am Screening infrage kommenden Personen mithilfe einer Versicherteninformation des G-BA zu dem Screening-Verfahren beraten und aufklären.
Voraussetzung ist eine entsprechende Qualifizierung der Ärztinnen und Ärzte durch die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung
Die Fortbildung muss anerkannt sein und aus folgenden Kursinhalten bestehen:
- Grundlagen und Organisation der Früherkennungsuntersuchung von Lungenkrebs
- Maßnahmen zur Ansprache der versicherten Person und Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen
- Grundlegendes Wissen zu dem potenziellen Nutzen und Schaden der Früherkennungsuntersuchung auf Lungenkrebs
- Kenntnisse der Befundklassifikation nach Lung-RADS bei Niedrigdosis-Computertomographie
- Weiteres Vorgehen und Befundmitteilung
Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns gerne an.
Herzliche Grüße
Ihre
Prof. Dr. Santiago Ewig PD Dr. Daniel C. Christoph Dr. med. Dipl.-Oec. Erich Hecker

